Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5325
BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89 (https://dejure.org/1989,5325)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1989 - 4 StR 526/89 (https://dejure.org/1989,5325)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 4 StR 526/89 (https://dejure.org/1989,5325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens niederer Beweggründe bei einer Spontantat - Beurteilung des Vorliegens niederer Beweggründe, wenn der Täter das Opfer durch Messerstiche "zur Ruhe bringen" wollte - Tatrichterlicher Bewertungsspielraum bei der Strafmilderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 211
    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Diese Beurteilung der Tat hätte an sich näher dargelegt werden müssen, zumal bei einer "Spontantat" die Annahme niedriger Beweggründe besonders sorgfältiger Prüfung bedarf (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 mit weit. Nachw. = bei Holtz MDR 1988, 1001 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 151/87] = StV 1989, 151).

    Das läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 4, 11 und 12).

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87

    Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Diese Beurteilung der Tat hätte an sich näher dargelegt werden müssen, zumal bei einer "Spontantat" die Annahme niedriger Beweggründe besonders sorgfältiger Prüfung bedarf (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 mit weit. Nachw. = bei Holtz MDR 1988, 1001 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 151/87] = StV 1989, 151).
  • BGH, 06.07.1988 - 4 StR 241/88

    Prüfung der Steuerungsfähigkeit der gefühlsmäßigen Tatantriebe als Vorausetzung

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Das läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 4, 11 und 12).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Zwar weist die Beschwerdeführerin zu Recht darauf hin, daß bei der Beantwortung der Frage, ob die Strafe nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist, den wesentlich versuchsbezogenen Umständen besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2 und 4).
  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Zwar weist die Beschwerdeführerin zu Recht darauf hin, daß bei der Beantwortung der Frage, ob die Strafe nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist, den wesentlich versuchsbezogenen Umständen besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2 und 4).
  • BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69

    Strafbarkeit wegen Mordes von an NS-Todesurteilen mitwirkenden Richtern -

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Das Motiv, das Tatopfer durch den Einsatz des Messers "zur Ruhe zu bringen", kann allerdings - auch bei einer Spontantat - einen niedrigen Beweggrund darstellen, z.B. wenn der Täter sich damit "zum Herrn über Leben und Tod aus reiner Willkür aufwerfen" will oder aus "übersteigertem Geltungsdrang" handelt (vgl. Lackner StGB 18. Aufl. § 211 Anm. 3 a bb unter Hinweis auf BGH NJW 1971, 571 und BGH bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
    Das läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 4, 11 und 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht